Reparieren, statt wegwerfen: Wir helfen Ihnen

Verbraucherschützer fordern eine Umsetzung des geplanten „Rechts auf Reparatur“ noch in den ersten 100 Tagen der neuen Regierung, also bis Mitte März 2022. Was bedeutet das für Sie?

Wer die altbekannten Nokia und Klapphandys kennt, erinnert sich bestimmt noch ganz genau: Ist die Batterie defekt, war dies kein Problem. Einfach das Handy von hinten aufmachen, alte Batterie herausholen, neue einsetzen und fertig. Heutzutage sind die hochtechnischen Smartphones allerdings nicht mehr so leicht zu reparieren und müssen zum Austausch in der Regel in die Hände eines offiziellen Händlers gegeben werden. Dass dies sehr teuer werden kann, wissen vermutlich die meisten unter Ihnen, die diesen Service bereits einmal in Anspruch genommen haben. Also doch lieber gleich neu kaufen?

Nein, meint die neue Ampel-Koalition: Das sogenannte „Recht auf Reparatur“ soll die Reparatur alltäglicher Haushaltsgeräte erleichtern und somit gegen den Kampf von Elektroschrott angehen. Es sollen nicht nur die allgemeinen Verbraucherrechte gestärkt werden, sondern die allgemeine Reparatur soll sich lohnen und nicht teurer als die Anschaffung der neuen Geräte sein.

 

Bereits seit März 2021 neue EU-Richtlinie für Großgeräte

 

Seit März 2021 gilt in der EU bereits die neue Ökodesign-Richtlinie. Diese besagt, dass große Haushaltsgeräte wie etwa Kühlschränke, Waschmaschinen und Spülmaschinen sieben bis zehn Jahre lang mit Ersatzteilen beliefert werden müssen. Das Wichtige dabei: Die Reparatur soll auch ganz ohne Spezialwerkzeuge funktionieren. Die herkömmlichen Schraubenschlüssel und andere Tools, die so gut wie alle zu Hause haben, müssen nach der neuen Gesetzgebung für kleinere Reparaturen völlig ausreichen.

 

Das steckt hinter der Idee

 

Die neue Regierung plant dementsprechend ein solches Gesetz auch für die kleinen elektronischen Alltagshelfer, wie für etwa den Föhn oder Mixer, aber auch für Handys und Laptops und möchte dies auf EU-Ebene durchsetzen.

Außerdem sieht das „Recht auf Reparatur“ eine verlängerte Gewährleistungsfrist vor, sodass Verbraucher mehr Zeit haben, um ihr kaputtes Gerät einzuschicken und kostenlos repariert zu bekommen. Für die Hobby-Tüftler unter uns sollen die Hersteller zudem dazu verpflichtet werden, Reparaturanleitungen beizulegen, um einfache Probleme wie einen defekten Akku selbst austauschen zu können.

Weitere Ideen sind ein Reparaturindex, der dem Verbraucher schon auf den ersten Blick mit einer Kennzeichnung auf der Verpackung verrät, wie gut sich ein Produkt reparieren lässt. So sollen in Zukunft leichter nachhaltigere Entscheidungen getroffen werden.

 

Der Umwelt zuliebe

 

Nicht nur der eigene Geldbeutel soll durch das neue Gesetz geschont werden, es kann auch ein wichtiger ökologischer Beitrag geleistet werden. Laut dem statistischen Bundesamt entfielen im Jahr 2018 rund 10,3 Kilogramm Elektroschrott auf jede Person der Bundesregierung, was einen Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Der Vorschlag der neuen Bundesregierung soll also in erster Linie ein nachhaltiges Verbraucherhalten schaffen und eine Gesellschaft der Wiederverwendung fördern. Dabei sollte allerdings auch mitbedacht werden, dass es sich bei großen, älteren Haushaltsgeräten lohnen könnte, auf ein neueres und energieeffizienteres Produkt umzusteigen, statt das alte zu reparieren.

 

Für Reparaturen und sonstige Serviceleistungen stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat & Tat zur Seite. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer persönlichen Website.

Ihr Service-Partner Team

 

Quellen: businessinsider.de; tagesschau.de; Statistisches Bundesamt