Mehr Nachhaltigkeit für Ihre Technik: Was das neue EU-Recht auf Reparatur für Sie bedeutet
Liebe Kundinnen und Kunden,
nachhaltiger Konsum ist kein Trend, sondern ein notwendiger Schritt in Richtung Zukunft. Als Ihr Partner für Elektronikprodukte und Services möchten wir Sie heute über eine wichtige Neuerung informieren, die ab sofort den Umgang mit Technik in der gesamten EU – und bald auch in Deutschland – verändert: das „Recht auf Reparatur“. Diese neue EU-Richtlinie stärkt nicht nur Verbraucherrechte, sondern auch den Umweltschutz und die Langlebigkeit von Geräten. Wir erklären Ihnen, was sich ändert und was Sie künftig davon haben.
Was ist passiert?
Die EU hat am 1. Juli 2024 offiziell das „Recht auf Reparatur“ beschlossen (Richtlinie 2024/1799/EU). Seit der Veröffentlichung am 30. Juli 2024 im EU-Amtsblatt läuft nun die Frist für die Umsetzung in nationales Recht. Deutschland hat bereits im Laufe des Jahres 2024 mit der Umsetzung begonnen – spätestens bis zum 31. Juli 2026 müssen die neuen Regelungen vollständig angewendet werden.
Was bedeutet das konkret für Sie?
Reparatur statt Neukauf – und das gesetzlich abgesichert.
Die Richtlinie verpflichtet Hersteller technischer Geräte wie Smartphones, Tablets, Haushaltsgeräte oder Monitore, auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung Reparaturen anzubieten. Und zwar zu fairen Preisen und in angemessener Zeit.
Mehr Transparenz für Reparierbarkeit
Ein EU-weites Reparierbarkeitslabel – vergleichbar mit dem bekannten Energieeffizienzlabel – ist geplant und soll künftig für mehr Transparenz beim Gerätekauf sorgen. Es wird u. a. angeben, wie gut ein Akku austauschbar ist oder wie lange Softwareupdates verfügbar sind. Die Einführung war ab Juni 2025 vorgesehen, doch in Deutschland steht die gesetzliche Umsetzung derzeit noch aus. Sobald das Label verpflichtend wird, können Sie beim Kauf noch besser einschätzen, wie nachhaltig ein Produkt wirklich ist.
Verlängerte Gewährleistung bei Reparatur
Wenn Sie sich innerhalb der ersten zwei Jahre für eine Reparatur statt eines Austauschs entscheiden, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistung um ein weiteres Jahr. Zugang zu Ersatzteilen – auch für unabhängige Werkstätten Künftig müssen Ersatzteile und Reparaturinformationen mindestens 5–10 Jahre lang verfügbar sein – nicht nur für Herstellerwerkstätten, sondern auch für unabhängige ServicePartner wie uns. Auch gebrauchte oder 3D-gedruckte Teile dürfen verwendet werden.

Refurbished-Geräte: Nachhaltig, geprüft, gut
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Markt für generalüberholte Geräte („refurbished“). Diese dürfen künftig als gleichwertige Alternative zum Neukauf angeboten werden – etwa, wenn ein Gerät defekt ist und Sie sich bewusst für ein geprüftes, gebrauchtes Modell entscheiden möchten.
Für Sie bedeutet das:
- Günstigere Preise für technisch einwandfreie Geräte
- Ressourcenschonung durch Wiederverwendung
- Garantie und Qualitätssicherung durch professionelle Aufbereitung
Unser Versprechen an Sie
Als Elektronik-Fachhändler und ServicePartner begrüßen wir diese Entwicklung ausdrücklich. Denn sie unterstützt all das, wofür wir stehen: Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und kundennahe Lösungen.
Wir bauen unser Reparaturangebot weiter aus und setzen verstärkt auf hochwertige Refurbished-Geräte. Gleichzeitig bleiben wir Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um Langlebigkeit, Ersatzteile und technische Services – auch nach dem Kauf.
Schon gewusst?
Wir beraten Sie gern:
- zur Reparierbarkeit bestimmter Produkte
- zur Garantieverlängerung durch Reparatur
- zu unseren aktuellen Refurbished-Angeboten
Gemeinsam für weniger Elektroschrott – und mehr Zukunft.
Ihr ServicePartner
Bei Fragen oder für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Quellen:
www.waz.de (https://www.waz.de)
www.it-daily.net (https://www.it-daily.net)
www.evz.de (https://www.evz.de)
www.europa.eu (https://www.europa.eu)(EU-Amtsblatt)
de.wikipedia.org (https://de.wikipedia.org)


