Neue EU-Energiesparlabel: Ab März 2021 wird es ernst – und transparenter!

Eine 1 soll als Note optimale Leistung ausdrücken: „So soll es sein, besser geht es kaum“. Deswegen wird auch im Zeugnis keine 1+ oder gar 1+++ vergeben. Und deshalb kann auch nicht Jede/r eine 1 bekommen. Es sei denn, wir würden plötzlich in einer Gesellschaft von Einsteins leben.

Bei Energiesparlabels für Haushaltsgeräte war das jedoch lange Zeit anders: Nachdem das bestehende System über Jahre hinweg immer nur nach oben erweitert wurde, gibt es längst A+++, während ein A-Gerät oft nicht einmal mehr Mittelmaß ist. Das Ergebnis: Keiner blickt mehr durch, womit das Label seinen Zweck verfehlt.

Ab März ändert sich das: Ein neues EU-Effizienzlabel bringt wieder mehr Klarheit in die Bewertung. Damit werden die Karten für viele Haushaltsgeräte neu gemischt.

Wir verraten Ihnen, was sich ändert, was gleichbleibt und wie die Energielabel für jede Geräteklasse im Detail aussehen.

So funktioniert das neue Energiesparlabel

Die neue Kennzeichnung führt 7 Kategorien ein, von A bis G. Ein Gerät kann dabei nur genau einer Kategorie zugeordnet sein – kein AB, B++, etc., sondern eben A oder B.

Wichtig: Auch wenn Ihr heutiges A+++-Gerät nach der Umstellung nur noch Klasse C erreicht, verbraucht es nicht unbedingt „zu viel“ und muss nicht zwangsläufig gleich ersetzt werden. Da sich die Berechnungen der Klassen geändert haben, lassen sich die Klassifizierungen nicht miteinander vergleichen. Jedes Gerät wird einzeln nach höheren, festgelegten Standardparametern der EU neu bewertet, weshalb ein heutiges A+++-Gerät in der neuen Bewertung auch in die Energieeffizienzklasse B oder C eingeordnet werden kann. Zur Einführung der neuen Energielabel wird die Effizienzklasse A wahrscheinlich freigehalten beziehungsweise nur in Ausnahmefällen belegt, da diese Klasse Anforderungen erfüllen muss, welche derzeitige Geräte kaum erreichen.

Neu ist der QR-Code, welcher in der rechten oberen Ecke zu sehen sein wird. Über diesen Code können Sie mit dem Smartphone zusätzliche Informationen zu dem Gerät aus der „EU Product Registration database for Energy Labelling“, kurz EPREL, abrufen. Die Produktdatenbank dient einerseits einer besseren Marktüberwachung, soll aber auch Verbrauchern einen leichteren Zugang zu Informationen bieten.

Man kann also nicht einfach auf Basis der Verbrauchsangaben bisheriger Label umrechnen, wie ein Gerät in der neuen Norm abschneidet – ähnlich wie bei den neuen Verbrauchsberechnungen für Autos. Dafür wird aber angegeben, auf welche Basis sich die Berechnung stützt – und diese ist immer gleich. Bei Waschmaschinen z.B. 100 Waschgänge im Jahr. Damit kann man seinen eigenen erwartbaren Verbrauch leicht hochrechnen. Für besondere Energiesparmodi muss zudem jetzt angegeben werden, wie lange diese Programme brauchen.

Vorsicht, Uneinheitlichkeit

So gut die Absicht und die Idee des neuen Labels sind, wird doch die Umsetzung über einige Jahre für Stirnrunzeln sorgen. Denn es werden nicht auf einen Schlag alle Geräte an der neuen Norm gemessen:

Während sie für Kühl-/Gefrierschränke, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Fernseher und Monitore schon ab März und für Lampen ab September gilt, werden Trockner, Backöfen, Staubsauger und weitere Haushaltsgeräte erst ab 2024 umgestellt, Heizungen tragen sogar noch bis 2026 die alten Label.

Damit bleibt für die immerhin bis zu 5-jährige Übergangszeit nur die Devise: nicht nur prüfen, was auf dem Label steht, sondern auch, um was für ein Label es sich handelt – das alte, auf dem „ENERG“ steht, oder das neue, auf dem hinter dem G ein Blitz zu sehen ist.

Gerne helfen unsere Experten Ihnen, den Überblick zu behalten und ein Gerät zu finden, das höchstmögliche Effizienz mit Ihrem Funktionsbedarf und Kostenrahmen übereinbringt.